Schnell ist es passiert. Ein ausländisches Fahrzeug beschädigt das eigene Fahrzeug und nun ist guter Rat teuer. Die eigene Versicherung hilft da nicht viel weiter, wie wir selbst feststellen mussten. Und auch die Polizei ist dabei keine richtige Hilfe, denn die nehmen nur die Unfalldaten auf.
Wenn der Unfall in Deutschland passiert ist und der Unfallgegner aus der EU kommt kann man sich auf der Seite
informieren. Dort bekommt man dann in der Regel eine Deutsche Versicherung benannt, an die man sich für die weitere Schadensabwicklung wenden kann. (Die Schadensabwicklung nimmt jedoch leider einige Tage bis Wochen in Anspruch)
Nach einem Unfall hat ein Autofahrer in vielen Ländern Europas zwei Möglichkeiten, seine Schadensersatzansprüche geltend zu machen:
Anmeldung seiner Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung im jeweiligen Land was jedoch zum Teil schon an den Sprachproblemen scheitert, oder
- Schadensabwicklung über einen Repräsentanten der ausländischen Haftpflichtversicherung in Deutschland, dessen Anschrift über die Auskunftsstelle des „Zentralrufs der Autoversicherer“ (0180/25026) abgefragt werden kann, wenn das den Unfall verursachende Kraftfahrzeug seinen gewöhnlichen Standort in einem EU-Staat oder in Liechtenstein, Island bzw. Norwegen hat und dort versichert ist.
Hinweis: was letztlich ersetzt wird (und was nicht) und in welcher Höhe ist im Einzelfall abhängig vom Recht des jeweiligen Landes! Dabei kann es durchaus zu großen Überraschungen kommen.
Nachdem die beiden Fälle oben schon schwer genug sind möchte ich mir nicht ausmalen was in diesem Fall passiert. Wahrscheinlich bleibt man in diesem Fall auf dem Schaden sitzen.